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DSGVO in Unternehmen – Allgemeine Nervosität ist im Umlauf

DSGVO in Unternehmen – Allgemeine Nervosität ist im Umlauf

Die neue Datenschutzgrundverordnung sorgt teils für Verwirrung, teils für Nervosität. Viele fürchten, die DSGVO in Unternehmen nicht richtig umgesetzt oder gar verstanden zu haben. Manche Unternehmen fühlen sich von der Politik in Stich gelassen, die sich mehr um die Aufklärung der Verbraucher kümmerte. Auf Nachsicht brauchen die Unternehmen dennoch nicht zu hoffen.

DSGVO in Unternehmen noch nicht vollständig umgesetzt

Unlängst beschwerten sich mehrere Vertreter der Industrie darüber, dass der neuen DSGVO in Unternehmen weniger Beachtung geschenkt wurde als für die Internetnutzer. So betont Gerhard Göttert, das Vorstandsmitglied des Verbandes der SAP-Anwender, dass sich die Politik in erster Linie darum kümmerte, die Verbraucher über die Veränderungen der neuen Datenschutzregelungen aufzuklären.

Was die DSGVO in Unternehmen anbelangt, besteht jedoch noch sehr viel Aufholbedarf. Viele Firmen sind sich nicht ganz sicher, welche Folgen die neuen Regelungen haben werden. Bei Verstößen könnten hohe Bußgelder die Unternehmen treffen. Sogar in einem Maße, dass sie zum Niedergang des Betriebes führen könnten. Die Firmen versuchen sich gegen Abmahnungen zu schützen, jedoch wissen sie nicht genau, wie sie die DSGVO in Unternehmen richtig umsetzen sollen. So fehlte es lange Zeit an hilfreicher Software zur Umsetzung der Datenschutzverordnungen. Und auch klaren Anweisungen seitens der Regierungen.

Panik angebracht?

Dabei sollte die Umsetzung der neuen Regelungen für die meisten Firmen durchaus machbar sein. Die DSGVO in Unternehmen setzt viele Regelungen durch, welche schon Teil des üblichen Datenschutzes waren. Es wird auf die Firma ankommen, in wie weit sie ihren Datenschutz anpassen muss. Je weniger das Unternehmen Daten für seinen Betrieb benötigt, desto geringer fällt der Aufwand an. Für andere jedoch dürfte die Umsetzung der DSGVO in Unternehmen wesentlich komplexer ausfallen.

Keine Nachsicht bei DSGVO in Unternehmen

Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung könnten bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes als Strafe anfallen. Deswegen versetzt die DSGVO noch so manche Chefetage in Unruhe. Auf Nachsicht können sie unterdessen nicht hoffen. Zwar stellte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova in Aussicht, dass die Unternehmen zwei Jahre Zeit hätten, um die Anforderungen zu erfüllen. Jedoch bestreiten das die Datenschützer, denn der Rechtsstaat ist an die Gesetze gebunden.

Die DSGVO in Unternehmen sorgt für viel Unruhe und auch einige Angst. Seit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist die Anpassung jeder Internetseite erforderlich. Am Markt gibt es hunderte Checklisten und Hinweise für die Umsetzung der DSGVO.

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