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Facebook DSGVO – Welche Pflichten haben Fanpage-Betreiber?

Facebook DSGVO – Welche Pflichten haben Fanpage-Betreiber?

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist derzeit das Top-Thema bei Betreibern von Webseiten. Während dort die Umsetzung eher klar ist, ist die Facebook DSGVO für die Betreiber von Fanpages eher noch unklar. Bisher waren viele der Meinung, dass die DSGVO nur für Facebook gilt und damit auch alle Nutzer eingeschlossen sind, doch ist das nicht der Fall, wozu es mittlerweile die ersten gerichtlichen Urteile gibt. Bei Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Facebook DSGVO können sich Fanpage-Betreiber jederzeit Hilfe von Profis holen.

Wer ist verantwortlich?

Facebook selbst ist natürlich in erster Linie für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zuständig. Die Betreiber von Fanpages sind jedoch gemeinsam mit der Plattform verantwortlich, dass sie mit den Daten ihrer Nutzer sorgsam umgehen. Eine Fanpage sammelt auch immer personenbezogene Daten, aus diesem Grund sind die Betreiber der Fanpages mitverantwortlich für die Umsetzung der Facebook DSGVO Seiten.

Die Betreiber von Seiten können auf viele Statistiken zugreifen, die ihnen Informationen zu ihren Nutzern liefert, nicht zuletzt können sie sogar sehen, wer ihre Fans sind, die kommentieren, liken und teilen. Diese Nutzerdaten können Unternehmen dafür verwenden, um gezielte Werbung zu schalten. Damit ist für die Umsetzung der DSGVO nicht Facebook als Betreiber der Plattform zuständig, sondern auch jeder einzelne Betreiber von Fanpages, da sie über die Fanpage Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

Facebook DSGVO – Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Es gibt zwar mittlerweile ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, doch liegt der Beginn des Prozesses sieben Jahre zurück. Damit betrifft das Urteil eigentlich nicht mehr die aktuelle DSGVO. Der Haken an dem Urteil ist, dass die betroffene Passage über die in den Verhandlungen entschieden wurde bzw. ob diese auch für die Betreiber von Fanpages auf Plattformen Dritter gilt, fast mit dem gleichen Wortlaut in die DSGVO übernommen wurde, die seit Mai gilt. Es wird zwar eine neuerliche rechtliche Prüfung angestrebt, da der Sinn weitgehend gleich ist, wird die Facebook DSGVO vermutlich ebenfalls auch zukünftig gelten.

Was müssen Betreiber von Fanpages jetzt machen?

Wer sich jetzt unsicher ist, was er machen soll, der sollte in erster Linie ruhig bleiben, denn die Facebook DSGVO ist kein Grund zur Panik. Wie die Betreiber von Webseiten müssen auch die Betreiber von Fanpages bei Facebook informieren, welche Daten gesammelt und verarbeitet werden. Der Vorteil von Seitenbetreibern ist, dass Facebook mit ihren Nutzungsbedingungen bereits gute Vorarbeit gemacht hat und Sie lediglich ergänzend informieren müssen.

Facebook DSGVO – Was muss umgesetzt werden?

Es gibt einige Punkte, die jedoch verpflichtend auf Ihrer Fanpage enthalten sein müssen, denn es ist nicht möglich, dass im Rahmen der Facebook DSGVO jeden Nutzer informiert, welche Daten von welcher Fanpage gesammelt bzw. weiter verwendet werden. Daher müssen die Betreiber von Fanpages ihr Angebot transparent halten und ihre Nutzer informieren welche Daten sie sammeln und weiter nutzen. Ebenfalls muss mögliches Tracking etwa in Form von Cookies bekannt gegeben werden.

Wo gibt es Hilfe bei der Umsetzung?

Die Facebook DSGVO Seiten ist zwar realisierbar, aber dennoch in eigenen Aspekten schwierig umzusetzen. Damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, können Sie sich Hilfe von Experten holen und die DSGVO-optimierenden Produkte zu Ihrem Vorteil nutzen.

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